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Stiftungsgelder für Fakultätsmitglieder
Stiftungsgelder der MEK
in diesem Jahr können die Anträge auf Stiftungsgelder (Hochhaus-Stiftung, Imhoff-Stiftung, Maria Pesch-Stiftung etc.) bis zum 14.09.2012 im Forschungsdekanat eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den "Tipps zur Anstragsstellung". Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisung durch das Rektorat der Universität.
Vermerken Sie bitte unbedingt auf dem Deckblatt für welchen Themenbereich Sie sich bewerben.
Der Stiftungsbeirat wird über die einzelnen Anträge aufgrund ihrer Qualität entscheiden und eine Vorschlagsliste generieren. Diese Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung durch den Fachbereichsrat und wird zur Mittelfreigabe an die entsprechenden Stiftungen weitergeleitet.
Eine Zuordnung auf die einzelnen Stiftungen wird durch das Forschungsdekanat vorgenommen. Der Stiftungsbeirat wird über die einzelnen Anträge aufgrund ihrer Qualität entscheiden und eine Vorschlagsliste generieren. Anschließend muß diese Vorschlagsliste die Engere Fakultät passieren, die eine endgültige Entscheidung trifft. Besonderheiten gibt es bei der Imhoff- und Moritz-Stiftung, die über ein eigenes Stiftungsgremium verfügen. Bei beiden Stiftungen müssen die Anträge zusätzlich auch dort ein positives Votum erhalten. Dies führt leider zu Zeitverzögerungen.

